
Waffensachkunde §7 WaffG.
Seit 2008 verfüge ich über die staatliche Anerkennung für Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde
gem.§3 Abs.2 und 3 AWaffV für Sportschützen und Waffensammler.
Kurse für Gruppen in ihrem Schützenverein bei geeigneten Schulungsräumen und vorhandener Schießstände
Auch Einzelausbildung Kurzwaffe / Langwaffe mit abschließender Prüfung
Bei Bedarf, Interesse freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.