Waffensachkunde §7 WaffG.

Seit 2008 verfüge ich über die staatliche Anerkennung für Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde

gem.§3 Abs.2 und 3 AWaffV für Sportschützen und Waffensammler.

Kurse für Gruppen in ihrem Schützenverein bei geeigneten Schulungsräumen und vorhandener Schießstände

Auch Einzelausbildung Kurzwaffe / Langwaffe mit abschließender Prüfung

Bei Bedarf, Interesse freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.