Nachlass- und Bestandsauflösungen

Waffen, Munition und sonstige erlaubnispflichtige Gegenstände dürfen weder auf Flohmärkten noch über einschlägige, nicht spezialisierte, Internetportale angeboten, veräußert werden.

Schnell ist die Möglichkeit gegeben in Konflikt mit Gesetz und Behörden zu geraten.

Ich übernehme auf Wunsch für sie Angebot, Verkauf sowie Übergabe und Versand an erwerbsberechtigte Personen.

Ebenso die Kommunikation und bevollmächtigte Abwicklung mit ihrer zuständigen Waffenbehörde